Gabenlehre Dr. S. Hahnemann - Organon, 6. Auflage

Zusammengestellt von I. Edbauer

Bei fortschreitend und auffallend zunehmender Besserung keine Wiederholung derselben Gabe (wenn nicht dynamisiert)
solange die Besserung anhält!
- ist häufig machbar bei akuten Krankheiten
- ist selten machbar bei chronischen Krankheiten
Bei chron. Krankheiten wirkt eine passende Arznei ca. 40-100 Tage.
Man orientiert sich an der auffallend zunehmenden Besserung des Patienten (s.u.); diese fortschreitende Wirkung ist aber eher selten.

Abkürzung des Heilweges bei chronischen Krankheiten

Bedingungen dazu:

  1. Die Arznei muss passend sein (mit aller Umsicht treffend homöopathisch
    bedeutet: unter Berücksichtigung der Miasmen und Nebenumstände vgl. § 7)
  2. Die Arznei muss hoch potenziert sein
    (man fängt mit niedrigen Potenzgraden an und geht, wenn sie nach ein bis zwei Wochen verbraucht ist, zu den höheren Graden über )
  3. Die Arznei muss in Wasser aufgelöst sein
  4. Die Arznei muss in kleiner Gabe gereicht werden
    die Gabe wird bei Wiederholung allmählich erhöht (§ 280)
    Ausnahme: Wenn die Lokalübel der Miasmen blühen (§ 282 Anm.)
  5. Die Arzneigaben müssen in den schicklichsten Zeiträumen gereicht werden
    ( diese ergeben sich aus der Erfahrung)
    - Sie kann täglich gegeben werden.
    - Sie kann über Monate gegeben werden (solange wie sie nötig sind)
  6. Der Potenzgrad muss bei jeder Gabe von der vorherigen abweichen
    (Die Auflösung muss vor jeder Auflösung verschüttelt, das ist dynamisiert, werden)
    aus § 247 Anm.: „Man möchte fast sagen, dass erst unter mehreren verschiedenen Formen (bei Modifizierung der Gabe) angewandt, auch die bestgewählte, homöopathische Arznei dem Lebensprinzipe die krankhafte Verstimmung am besten entziehen und bei chronischen Krankheiten in ihm auslöschen könne“

Herstellung der Arzneiauflösung (§ 248)

In ein Fläschchen ca. 8- 40 Esslöffel Wasser etwas Alkohol geben (zur Haltbarkeit) 1Globuli (oder paar) der Arznei hinzufügen.
Kräftig verschütteln.
(Globuli in hoher Potenz besser in Milchzucker zerquetschen, bevor man es zur Auflösung in das Wasserfläschen gibt)

Davon dem Patienten 1 TL geben.
Vor jeder erneuten Gabe kräftig schütteln.

oder besser:
In ein Fläschchen mit ca. 8 Eßlöffel Wasser und etwas Alkohol 1 Globuli der Arznei hinzufügen, kräftig schütteln; (Grundauflösung)
Davon 1 Esslöffel in ein Trinkglas mit ca. 7-10 TL Wasser geben und kräftig umrühren. usw.
Davon dem Patienten eine bestimmte Gabe (z.B. 1 TL) geben.

Bei empfindlichen Patienten:
Aus dem kräftig verrührten Glas einen Teelöffel voll in ein zweites Glas Wasser geben und kräftig verrühren.
Je nach Empfindlichkeit aus diesen kräftig verrührten Glas wieder einen Teelöffel in ein neues Glas Wasser geben und dem Patienten davon eine Gabe z.B einen Esslöffel voll) reichen.

„Jeden Tag nach dem Einnehmen, schüttet man das so bereitete Trinkglas (oder die mehreren) weg, um es jeden Tag von neuem zu bereiten.“ (§ 248)
(aus der Grundauflösung des Fläschchens s.o.- vor Weiterverarbeitung jedesmal kräftig schütteln)
Ist die Grundauflösung verbraucht, nimmt man einen höheren Potenzgrad derselben Arznei und stellt wieder eine Grundauflösung her.

Einnahme:

bei chronischen Krankheiten

alle 1-2 Tage 1 TL oder mehrere (steigend)

bei akuten Krankheiten:

alle 2-6 Stunden ca. 1TL
in dringendsten Fällen: jede Stunde und öfter

bei Riechen aus dem Fläschchen:

vor jedem Riechen kräftig schütteln!
die Arznei kann zusätzlich zur inneren Einnahme äußerlich aufgetragen werden, aber nicht an Stellen mit Schmerzen, Hautausschlägen usw. (§ 285)

Man fährt mit der Einnahme der dynamisierten Arznei fort,

  • solange der Kranke eine Besserung spürt
    - bei akuten Krankheiten orientiert man sich am Gemütszustand und ganzen Benehmen des Patienten; (§ 253)
    - bei chronischen Krankheit sollten Krankheitssymptome verschwinden ohne dass Arzneisymptome hinzukommen.
    Zur Kontrolle geht man mit dem Patienten nach einiger Zeit jedes Symptom der Anamnese mit ihm durch (§ 255), man sollte sich nicht auf eine allgemeine Aussage des Patienten verlassen (§ 256)
  • oder bis eine Verschlimmerung durch Arzneisymptome entsteht
  • oder es zu einer homöopathischen Verschlimmerung kommt.
„Jede Verschlimmerung durch neue Symptome – wenn in der Geistes- und Körperdiät nichts Böses vorgefallen ist – beweist stets nur Unangemessenheit der vorigen Arznei in diesem Krankheitsfalle, deutet aber nie auf Schwäche der Gabe“ (§ 248 Anm.)
Wenn eine Arznei neue beschwerlichere Symptome (Arzneisymptome) hervorbringt:
bei akuten Krankheiten die Arznei nicht auswirken lassen, sondern gleich einschreiten!
  • bei starken Beschwerden: Antidot (§ 249)
    (ein Antidot ist im allgemeinen nicht notwendig, wenn man eine Arznei in kleinen Gaben gibt)
  • ansonsten eine ähnlichere Arznei in ebenso kleiner Gabe geben (§ 249)
    (eine dem gegenwärtigen Krankheits-Zustande möglichst angemessene homöopathische Arznei, d.i.: aus den restlichen Symptomen der ursprünglichen Krankheit und den Arzneisymptomen) (§ 167)

Ausnahme:

Bei Arzneien mit Wechselwirkung (z.B. Ign. Bell. Bry.) kann es sein, dass keine Besserung eintritt, so dass die Gabe wiederholt wird.(§ 252)
Bei homöopathischer Verschlimmerung:
ist bei chronischen Krankheiten am Ende der Kur
(sollte sie bei chronischen Krankheiten schon am Anfang der Kur erscheinen, so war die Gabe zu groß § 282)

  • Gaben verkleinern
  • Zeiträume vergrößern
  • Arznei einige Tage aussetzen; oder ganz absetzen wenn der Patient nach Verschlimmerung gesund wird; das ist der Fall, wenn sich nach dem Absetzen der Arznei keine Symptome der Krankheit mehr zeigen.

© 1999, I. Edbauer (Zusammengestellt aus Organon 6. Aufl.)

 

Hinweis: S. Hahnemann, Krankenjournal DF2 (1836-1842) - Auszug (PDF)

 

nach oben | Miasmatik in Übersicht